Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Für viele Online-Angebote – vor allem Shops und Buchungsstrecken im Endkundengeschäft – wird digitale Barrierefreiheit damit zur Pflicht, nicht mehr zur Kür.
Ab wann und für wen gilt das?
Das Gesetz ist am 28. Juni 2025 in Kraft getreten – ohne weitere Übergangsfrist für neue Angebote. Betroffen sind vor allem Unternehmen, die Verbrauchern elektronische Dienstleistungen oder Produkte anbieten: etwa Onlineshops, Buchungs- und Terminsysteme, Banking-Anwendungen oder E-Books.
Ausnahmen gibt es unter anderem für Kleinstunternehmen (weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz), wenn sie Dienstleistungen anbieten. Ob Ihr konkretes Angebot darunter fällt, hängt vom Einzelfall ab.
Wir prüfen nicht, ob Sie betroffen sind – aber wir machen Ihre Seite fit
Die rechtliche Frage, ob und in welchem Umfang das BFSG Sie trifft, klären Sie bitte selbst bzw. mit Ihrer rechtlichen Beratung. Diese individuelle Prüfung nehmen wir bewusst nicht vor und geben dazu keine verbindliche Einschätzung ab. Was wir übernehmen, ist die technische Umsetzung: Wir bauen Ihre Website so, dass sie die anerkannten Standards für Barrierefreiheit erfüllt.
Warum das auch ohne Pflicht sinnvoll ist
Eine barrierefreie Website ist für alle besser bedienbar: klare Kontraste, saubere Struktur, Bedienung per Tastatur, verständliche Sprache. Das verbessert nebenbei Ihr Google-Ranking und die Verweildauer – ein Gewinn, ganz unabhängig von der Pflicht.
Die häufigsten Baustellen
Zu blasse Farben, fehlende Alternativtexte bei Bildern, Formulare ohne Beschriftung, Inhalte, die sich nur mit der Maus bedienen lassen. Vieles davon lässt sich mit überschaubarem Aufwand beheben.
Sie wissen, dass Ihre Seite barrierefrei werden soll? Dann setzen wir das sauber und ohne Panikmache um. Jetzt anfragen.