Seit Ende Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) – aus dem Zukunftsthema ist geltende Pflicht geworden, und die ersten Abmahnungen zu dem Thema machen die Runde. Die Grundlagen haben wir schon einmal erklärt – hier die entscheidende Frage: Betrifft es Sie überhaupt?
Wer muss – und wer (noch) nicht
Die Pflicht greift, wenn Verbraucher auf Ihrer Website etwas abschließen können. Konkret betroffen sind Sie in der Regel, wenn mindestens einer dieser Punkte zutrifft:
- Sie betreiben einen Onlineshop und verkaufen an Privatkunden
- Kunden können bei Ihnen online Termine buchen oder reservieren
- Auf Ihrer Website lassen sich Verträge abschließen (z. B. Buchungen, Abos, kostenpflichtige Anmeldungen)
Ausgenommen sind bei Dienstleistungen Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz. Auch reine B2B-Angebote und einfache Firmen-Websites ohne Shop und Buchungsfunktion sind derzeit nicht verpflichtet.
Klingt nach Kleingedrucktem? Ist es auch – und genau deshalb lohnt der ehrliche Blick: Manche Website ist schneller betroffen als gedacht (ein Buchungs-Widget reicht), manche gar nicht. Wir sagen Ihnen klar, in welche Gruppe Sie gehören.
Wenn es Sie betrifft: unaufgeregt umsetzen
Barrierefreiheit heißt: ausreichende Kontraste, per Tastatur bedienbare Menüs, beschriftete Formulare, verständliche Struktur. Das ist technisch – und deshalb unser Job, nicht Ihrer. Wir prüfen Ihre Website, setzen die nötigen Anpassungen um, meist auf Basis der bestehenden Seite ohne Neubau. Keine Panik-Pakete, keine Wundertools, die Konformität nur versprechen: solide Umsetzung, die Bestand hat. Websites, die webstudiopfalz neu baut, denken Barrierefreiheit ohnehin von Anfang an mit.
Übrigens lohnt sich Barrierefreiheit auch ohne Pflicht: Eine barrierearme Website bedient mehr Kunden, wirkt professioneller und wird von Google besser verstanden.